Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 32423, Minden, OT Dankersen, auf der Karlstraße, Höhe Buseinfahrt Hasenkamp die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 76 km/h, zulässig waren 50 km/h. Die Überschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandt.

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