Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Frankfurt am Main, A 661, Höhe AS Eckenheim, Fahrtrichtung Oberursel die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 148 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 48 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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