Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mehren, auf der BAB A 1, AD Vulkaneifel, Gem. Mehren, bei km 80,230, Rtg. Saarbrücken die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 122 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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