Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leonberg, auf der BAB 8, bei km 213,897, Karlsruhe – München begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 23 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Festgestellt wurden mit stat. Geschwindigkeitsmesssystem TraffiStar S 330 123 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Zeugenfragebogen
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