Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 83233, Bernau, OT Hittenkirchen, auf der Kumpfmühlstr., ggü Eim. Graf.-M.-R.-Str. die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 82 km/h, bei erlaubten 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 32 km/h . Beweismittel: Messgerät Einseitensensor ES3.0, Beweisfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle:Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland
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