Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 06.05.2016 in Erkrath, auf der BAB 3, bei km 103,75, Fahrtrichtung Köln mit 28 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Robot und Frontfoto ergab 108 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Mettmann
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