Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Oberhausen, Fernewaldstraße, FR Dorstener Str. die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 33 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 63 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Oberhausen übersandte Formular Zeugenanhörung
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