Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rheda-Wiedenbrück, auf der Umgehungsstraße ( B 64 ), A 17, bei km 0,3, FR Herzebrock die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessgerät TraffiStar S 350 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 24 km/h, bei erlaubten 70 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 94 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Gütersloh

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