Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 9, Schleifreisen, München-Berlin, bei km 187,0, auf der Lastspur ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 147 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 47 km/h. Beweismittel: Piezomessung mit Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit wurde von Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandt.
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