Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 9, Schkeuditzer Kreuz, Tangente Berlin-Dresden um 42 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde mit Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 102 km/h. Beweismittel: Messgerät ESO ES3.0 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren

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