Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leinfelden-Echterdingen, auf der BAB 8, bei km 198,420, Karlsruhe – München mit 81 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Die Überschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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