Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Elz, auf der BAB 3, Höhe km 101,300, Ri. Frankfurt/Main, linke Spur, 2. Brücke begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 26 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Koaxialkabelmessung mit Foto 126 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung
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