Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in der Gemarkung Goslar, auf der B 6, vor Abfahrt Hildesheimer Straße, im Abschnitt 1090, Station 0,077. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 14 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S330 74 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Goslar übersandte Verwarnung mit Festsetzung von 20,00 € Verwarnungsgeld
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