Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 17.04.2016 auf der BAB 15, km 9,0, in FR Vetschau wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 133 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 53 km/h und wurde mittels Einseitensensor, ES3.0 und Frontfoto dokumentiert. 1 Monat Fahrverbot wurde angeordnet.

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeldbescheid wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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