Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der A 62, Höhe Km 219,6, Gem. Bann, FR Pirmasens um 20 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Verwarnungsgeld erhoben. Festgestellt wurden 100 km/h. Beweismittel: Messgerät ES3.0. Verwarnungsgeld: 30,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer

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