Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Karlsruhe-Wolfartsweiher, auf der BAB 8, bei km 266,400, Basel-Stuttgart um 44 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät: PoliScan Speed ergab 144 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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