Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 20.09.2015 auf der B 112, NAB 160, km 0,5, in FR Wiesenau die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 94 km/h, bei erlaubten 70 km/h festgestellt. Die erlaubte Geschwindigkeit wurde um 24 km/h überschritten. Beweismittel: Lasermessung, PoliScanSpeed, Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Gransee

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.