Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 20.09.2015 auf der B 112, NAB 160, km 0,5, in FR Wiesenau die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 94 km/h, bei erlaubten 70 km/h festgestellt. Die erlaubte Geschwindigkeit wurde um 24 km/h überschritten. Beweismittel: Lasermessung, PoliScanSpeed, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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