Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in 26197, Gemeinde Großenkneten, Ahorn, auf der L 870, Höhe Einm. Zum Langen Moor, a. g. O, Ri. Vechta um 32 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 132 km/h. Beweismittel: Messgerät LEIVTEC XV3, Frontfoto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Oldenburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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