Mit 46 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in 72172, Gemarkung Sulz a.N., L 424, Montendre-Straße, FR Horb außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Überfahrtsensorenmessung mit Frontfoto ergab 96 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Rottweil übersandte Formular Anhörung

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