Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde in der Gemarkung Rotenburg, Station ROW-B215-390-1232, Richtung Rotenburg festgestellt. Gemessen wurden bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften 92 km/h. Die mit Traffipax TPHS und Foto dokumentierte Übertretung betrug 22 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Rotenburg (Wümme) übersandte Formular Anhörung
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