Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 19.92.2016 in der Gemeinde Bockenem-Schlewecke, auf der A 7, km 202,0, RF süd. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät ES0 3.0 111 km/h, Bußgeld: 132,00 € ,Voreintragung erhöhte den Regelbußsatz

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Mettmann

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