Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Dornstadt-Scharenstetten, auf der B 8, bein km 135,860, Stuttgart-München wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 142 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 62 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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