Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Dresden, Bergstraße, Höhe Einmündung Böllstraße, aus Ri. Nöthnitzer Straße, in Ri. Kohlenstraße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 73 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Messung mit POLISCAN Speed FM 1 und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Dresden übersandte Vordruck Anhörung

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