Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Eichenzell/Rothemann, auf der Hammelburger Str., B 279, in Richtung Ortsausgang, Fulda die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 79 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 29 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit Lasergerät und Foto

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung

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