Mit 37 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h in Freiburg, B 31 a, stadteinwärts, Höhe Uferstraße außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto ergab 97 km/h. Bußgeld: 120,00 €.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freiburg
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