Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Kappeln, Grimsnis, B 199, Höhe Einmündung Grummark wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 101 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.
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