In Kirchheim, auf der BAB 4, in Höhe km 364,250, Kirchheimer Dreieck – Dresden wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lasergerät mit Foto 124 km/h, bei zulässigen 100 km/h.

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

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