Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leonberg, auf der BAB 8, in Höhe km 213,897, Karlsruhe – München mit 21 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden mit Sensormessung 81 km/h. Beweismittel: TraffiStar S 330, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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