Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Mannheim, Gem. Mannheim, auf der B 38, Mannheim-Weinheim wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 111 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage Provida 2000, dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h. Bußgeld: 160,00 €, 1 Monat Fahrverbot
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Mannheim übersandt.
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