Bei einer Geschwindigkeitsmessung wurde der Geschwindigkeitsverstoß  in Schwerin, An der Ch. H. ,Einfahrt Schnitterwiesen innerhalb geschlossener Ortschaften mit 64 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 14 km/h. Beweismittel: Sensormessung, Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Verwarnungsgeld wurde von Bußgeldstelle Schwerin erhoben.

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