Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Vlotho, auf der BAB 2, bei km 302,500, Gem. Vlotho, FR Hannover wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 61 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, um 31 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Herford übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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