Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Gemeinde Wörth, auf der B 10, Stationskilometer 0.621, FR Karlsruhe um 21 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor ES3.0 81 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Zentrale Bußgeldstelle Speyer erließ Bußgeldbescheid

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