Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dresden, auf der Waldschlößchenbrücke, aus Ri. Neustadt die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 73 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit TraffiStar S 330 digital und Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Dresden übersandte Vordruck Anhörung

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