Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Eisenach OT Stockhausen, auf der Nessetalstr. ggü Bushaltestelle, Ri. Ortsmitte die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 20 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Sensormessung und Frontfoto.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Eisenach
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