Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Heiden, auf der Leblicher Straße, Höhe Haus-Nr. 4 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 72 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Messgerät SpeedoPhot Radar und Bild.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Borken übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren.

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