Bei einer Geschwindigkeitsmessung  wurde in Herne, auf der Mülhausener Straße, geg. Nr. 39 -53, FR  Süd der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 64 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 34 km/h. Beweismittel: Radarmessung, Foto, Messgerät: Traffipax Speedophot

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Herne

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