Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der BAB 2, im Bereich von km 158,587, Fahrtrichtung Berlin. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung 111 km/h, Beweismittel: stationäre Überwachungsanlage Traffstar S 330, Tatfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Helmstedt übersandte Anhörung
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