Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 3, im Bereich von km 48,050, in der Gemeinde Neustadt/Wied, FR Köln ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 121 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage ESO ES3.0, 1 Punkt

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bußgeldbescheid wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) erlassen.

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