Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Bremen, auf der Bundesautobahn A 282, FR BAB 1 um 27 km/h, bei zulässigen 54 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Frontfoto ergab 77 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Bremen übersandte Anhörung
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