Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Geeste-Varloh, auf der Schwefinger Straße, Höhe Nr. 1, in Richtung Geeste. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ESO ES3.0 mit Foto 81 km/h.

Verstoß gegen:§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Emsland übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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