Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Germaringen, auf der B 12, im Abschnitt 640, im Bereich von km 2,9, in Richtung Kempten ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 114 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 14 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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