In Hamburg, auf dem Striepenweg , Nr. 11, i.R. stadteinwärts wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h überschritten. Die durchgeführte Radarmessung mit Foto ergab 61 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Bußgeldstelle Hamburg übersandte Anhörung

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