Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Hohenlinden, auf der B 12, Hauptstraße  i.H. Hs.-Nr. 39 a – d. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 90 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Gemeinde Hohenlinden übersandte Anhörung

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