Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kevelaer-Kervenheim, L 464/L 362, bei km 0,0073, Fahrtrichtung Schloß Wissen begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 22 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto 143 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Kleve übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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