Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 52525, Heinsberg-Dremmen, auf der Gladbacher Str., Höhe Firma Sieben, FR A 46 um 9 km/h, bei zulässigen 50 km/h Schriftliche Verwarnung übersandt. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messgerät LEIVTEC XV3, Frontfoto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Heinsberg

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