Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 10623 Berlin Ch/Wi, auf der Straße des 17. Juni, Höhe Nr. 135, Ri. Großer Stern um 33 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 122 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät, Frontfoto.
Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Formular Anhörung
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