Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart, auf der B 14, Höhe Schattenring, Richtung Rudolf-Sophien-Stift begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 20 km/h, bei zulässigen 70 km/h. Festgestellt wurden mit Lasergerät PoliScan Speed F 1 mit Foto 90 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Stuttgart übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren

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