Auf der A 9, Schleifreisen, München – Berlin, km 187,0, Überholspur wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 12.01.2016 um 31 km/h überschritten. Die Piezomessung ergab 131 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto
Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Artern erließ Bußgeldbescheid.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
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