Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 27.11.2015 in Neusäß, B 300, Abschnitt 820, in Höhe km 1,0, Sandberg, Ri. Osten wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 96 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Einseitensensor, Foto, Messgerät: ES3.0
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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