Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rostock, auf dem Südring, Ecke Erich- Schlesinger-Straße, in Ri. Stadtmitte  mit 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 71 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed, Bild,Film

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Hansestadt Rostock übersandt.

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